Der staatlich anerkannte Desinfektor ist eine,durch staatlichen Anerkennungsbescheid, ausgewiesene Fachkraft für Desinfektion. Desinfektoren werden über einen mindestens 120 Stunden dauernden Lehrgang an einer staatlich anerkannten Desinfektorenschule ausgebildet und verfügen über die besondere Fachkunde gemäß
§17 (Abs. 2 Infektionsschutzgesetz).
Desinfektoren werden im Auftrag des Gesundheitsamtes, Arztinnen/Ärzten oder anderen befugten Fachpersonen sowie Privatpersonen tätig, sie führen Desinfektions- und Entwesungsarbeiten bei meldepflichtigen Krankheiten durch. In Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen oder Obdachlosenunterkünften nehmen sie zum Beispiel Kontrollen auf Kopflausbefall, Ratten, Mäuse oder andere tierische Schädlinge vor, desweiteren werden Desinfektionen durchgeführt beispielsweise nach Kontamination mit Ausscheidungen, die schädliche Mikroorganismen oder Krankheitserreger enthalten. Der Desinfektor führt selbstständig Desinfektionsmaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten nach § 17 Abs. 2 IfSG durch.
Konkrete Beispiele für die Aufgaben der Desinfektoren sind die Durchführung oder Mitwirkung an der Überwachung von
Zu den Einrichtungen, in denen Desinfektoren tätig sind, gehören Krankenhäuser, Krankentransport- und Rettungsorganisationen, Feuerwehren, Alten- und Pflegeheime, Schulen, Kindergärten, Wäschereien für Krankenhaus- und Pflegeheimwäsche, Lebensmittelproduktionsbetriebe, Badeeinrichtungen, Hotels, Massenquartiere, Bestattungsunternehmen, Gebäudereinigungsbetriebe und ähnliche Dienstleister, Justizvollzugsanstalten, Privatpersonen und viele mehr. Insbesondere Krankenhäuser und Gesundheitsämter sollten für ihren jeweiligen Aufgabenbereich über Desinfektoren verfügen.
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