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Funktionsprüfung Bielefeld OWL / Dichtheitsprüfung Bielefeld OWL Kanalfunktionsprüfung Bielefeld OWL 

nach §61 Wasserhaushaltsgesetz

Wir sind eine eingetragene Fachfirma in der Sachkundigenliste NRW

Abwasseranlagen auch private Hausanschlussleitungen müssen so errichtet, betrieben und unterhalten werden, dass sie die Anforderungen an die Abwasserbeseitigungspflicht einhalten. Der Zustand und die Funktionsfähigkeit müssen zudem vom Betreiber überwacht werden.

 

Nach §61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes ist derjenige, der eine private Abwasserleitung betreibt, verpflichtet, ihren Zustand und die Funktionalität zu überwachen.

  • Wasserhaushalts-Gesetz WHG
  • Landeswassergesetz LWG vom 25. Juni 1995, in der Änderung vom 5. März 2013
  • Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser SüwVOAbw

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