Den meisten Hausbesitzern ist nicht bekannt dass ihr Hab und Gut durch Rückstauschäden bedroht ist. Die Schäden durch Rückstau sind in den letzten Jahren drastisch gestiegen, trotzdem ist vielen Hausbesitzer nicht bekannt dass man sich gegen solche Ereignisse schützen kann. Diese schützende Funktion wird sogar in der Entwässerungssatzung und den technischen Regewerken vorgeschrieben.
Hierzu ein Ausschnitt des Artikels aus der Neue Westfälische vom 14.11.2014:
Zitat: „Feuerwehrchef Rainer Kleibrink bringt noch die Rückstauklappen ins Spiel: Wenn die nicht richtig gewartet werden, ist alles andere relativ sinnlos. Außerdem hängt alles von der Regenmenge ab: In Münster waren es im Juni 290 Liter auf den Quadratmeter in sieben Stunden. Bielefeld ist eigentlich kein Hochwassergebiet. Nur die Anzahl der Starkregenfälle steigt“.
Aber es fehlt an Aufklärung und Beratung durch erfahrene Fachleute. Fragen Sie nach.
© Schwarz Umweltservice
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