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Desinfektion Bielefeld OWL / Desinfektor Bielefeld OWL

Desinfektion in Gemeinschaftseinrichtungen

Unter Desinfektion versteht man das Abtöten bzw. Inaktivieren von Krankheitserregern zur Vermeidung von Infektionen bei Menschen und Tieren. Solche Desinfektionen sollten überall dort erfolgen wo mit Krankheitserregern aus dem Kanalnetz umgegangen wird.

 

Dieses Betrifft zum Beispiel:

- Übergelaufene Toilette

- Übergelaufene Badewanne

- Übergelaufene Küchenspüle

- Übergelaufenes Waschbecken

- Reinigungsarbeiten am Kanalnetz

  in der Wohnung

- Reinigungsarbeiten am Kanalnetz

  in Kellerräumen

 

Bei diesen hier genannten Beispielen ist immer eine Abtötung von Keimen und Viren  durch verschiedene Verfahren vorzunehmen, bevor der jeweilige Ort wieder frei gegeben werden kann.

Zitat: Auszug aus dem Rahmen Hygiene Plan des Landeszentrum Gesundheit Nordrhein                       Westfalen vom 06.10.2015

Nachzulesen in der Vollfassung unter:

Rahmen-Hygieneplan für Kinder- und Jugendeinrichtungen

In Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche befinden sich oftmals viele Personen auf engem Raum. Dadurch können sich unter Umständen Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Infektionsschutzgesetz) verfolgt den Zweck übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Aus dem Gesetz ergeben sich auch für Gemeinschaftseinrichtungen bzw. deren Leitungen insbesondere in den §§ 33-36 Verpflichtungen. Nach § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Kinder und Jugendeinrichtungen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Mit den Hygieneplänen wird der Zweck verfolgt, Infektionsrisiken in den betreffenden Einrichtungen zu minimieren. Der Hygieneplan muss hinsichtlich seiner Aktualität regelmäßig überprüft und ggf. verändert oder ergänzt werden und auf organisatorische und baulich-funktionelle Gegebenheiten der Einrichtung abgestimmt sein. Außerdem muss er für Beschäftigte jeder Zeit zugänglich und einsehbar sein. Die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendeinrichtung müssen regelmäßig über die festgelegten Hygienemaßnahmen belehrt und dies schriftlich festgehalten werden.

 

1.3. Reinigung der Flächen, Gegenstände und Fußböden 
Eine gründliche und regelmäßige Reinigung der Fußböden sowie häufig genutzter Flächen und Gegenstände ist wesentlich für einen guten Hygienestatus in der Einrichtung. Fußböden (glatte Oberflächen, aber auch textile Bodenbeläge) müssen feucht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Grundsätzlich ist in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche eine Desinfektion nur dann erforderlich, wenn Verunreinigungen durch Ausscheidungen, Erbrochenes, Blut, etc. auftreten, Krankheitserreger in der Einrichtung bekannt werden und die Gefahr einer 
Weiterverbreitung besteht
. Tische, Fußböden oder sonstige oft benutzte Gegenstände sind täglich nass zu reinigen. Teppichböden sind täglich mit Staubsauger zu reinigen. Eine Grundreinigung sollte regelmäßig erfolgen (zum 
Beispiel monatlich).

 

2.3. Flächenreinigung
Toilettensitze, Urinale, Armaturen, Waschbecken, Duschbereiche, Fußböden und Türklinken sind täglich beziehungsweise nach Bedarf feucht zu reinigen. Bei Verschmutzung mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination eine prophylaktische Wisch-Desinfektion mit einem in Desinfektionsmittel (VAH-Liste) getränkten Einmaltuch erforderlich. Eine effektive Desinfektion wird erreicht, wenn ein geeignetes Desinfektionsmittel in der vorgeschrieben Konzentration und unter Beachtung der Einwirkzeit angewendet wird, hierzu müssen die Herstellerangaben des Desinfektionsmittels beachtet werden. Bei der Desinfektion ist geeignete Schutzkleidung, wie Arbeitsgummihandschuhe und/oder Schürze, zu tragen.

 

7.2. Behandlung kontaminierter Flächen
Mit Blut oder sonstigen Exkreten kontaminierte Flächen sind unter Tragen von 
Einmalhandschuhen mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch zu 
reinigen. Die betroffene Fläche ist anschließend nochmals regelrecht zu 
desinfizieren. 

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