Nach DIN 1986-30 erfolgt die Zustandserfassung von Abwasserleitungen auf dem Grundstück durch Inspektion mit einer Kanal-TV-Kamera, sofern die Leitung nur häusliches Abwasser ableitet.
Voraussetzung jeder Kamerainspektion ist die voran gehende Reinigung der Leitungen mit einer Hochdruck-Spüldüse: Die Inspektion ungereinigter Leitungen kann zu unbrauchbaren Inspektionsergebnissen führen.
Die Kamera wird vom öffentlichen Kanal her über einen Schacht auf dem Grundstück oder über eine Revisionsöffnung im Gebäude in die Leitung eingesetzt. Je nach System wird sie an einem Glasfiberstab oder einem versteiften Kabel in die Leitungen eingeschoben oder ist in der Lage die Leitungen mit einem eigenen Antrieb zu befahren. Meist werden in Grundstücksleitungen geschobene Kameras verwendet.
Die wichtigste technische Neuerung der letzten Jahre sind Mini-Kameraköpfe die im Grundleitungsnetz in Seitenabzweige abbiegen können. Diese
„navigierbaren Optiken“ ermöglichen es mittlerweile ganze Netze bis in den hintersten Winkel und auch unter der Gebäude-Grundplatte zu begutachten. In den meisten Fällen sind
abbiegefähige Kameras unverzichtbar um Grundleitungsnetze wirklich vollständig zu untersuchen wie es im technischen Regelwerk vorgeschrieben ist. Dies ist mit reinen Schiebekameras im
Regelfall nicht möglich.
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