Kooperation bedeutet hier, dass man sich unbedingt mit anderen betroffenen Grundeigentümern zusammenschließen sollte um Funktionsprüfung, Inspektion- und Sanierungsmaßnahmen gemeinsam durchführen zu lassen. Nach den bisher vorliegenden Erfahrungen (und schon nach dem gesunden Menschenverstand) lassen sich durch Vergabe größerer Auftragsvolumina deutlich bessere Preise für alle Bau- und Dienstleistungen erzielen als bei Solo-Behandlung des Problems. Es gilt das Prinzip: Einsame Problemlösungen sind teure Problemlösungen. Dies ist besonders wichtig wenn Fristabläufe drohen. Um "5 vor 12" dürften, bei prinzipiell eingeschränkter Verfügbarkeit qualifizierter Dienstleister, die Preise steigen. Mancher Grundstückseigentümer findet unter Zeitdruck möglicherweise überhaupt keinen Dienstleister mehr der noch freie Kapazität hat, ihm zu helfen. Kooperation bedeutet aber auch, dass der Grundstückseigentümer zur Kostenreduzierung bei der Abwicklung des Vorhabens beiträgt indem er notwendige Vorleistungen rechtzeitig und umfassend erbringt. Dazu gehört die Beschaffung von Planunterlagen zu Gebäude und Grundstück ebenso wie die pünktliche Freilegung der Revisionsöffnungen und -klappen für Inspektions- und Sanierungstermine.
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