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      Funktionsprüfung Bielefeld OWL / Dichtheitsprüfung Bielefeld OWL                                         Kanalfunktionsprüfung Bielefeld OWL                                   Ablauf einer fachgerechten Funktionsprüfung

Die Dichtheitsprüfung kann gemäß den geltenden technischen Vorschriften (DIN EN 1610, ATV-DVWK M 143 Teil 6) grundsätzlich mit Luft- oder Wasserdruck, von Fachfirmen die in die Sachkundigenliste NRW eingetragen sind http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/, durchgeführt werden. Außerhalb von Wasserschutzgebieten führen wir die Prüfung nach ATV-DVWK M 143 Teil 6 durch.

 

Wasserschutzgebiete der Schutzzone I und II 

Bei der Schutzzone II ist eine Funktionsprüfung mit Wasser oder Luft zwingend vorgeschrieben. Bei Gebäuden die vor dem 01.01.1965 errichtet worden sind kann im Vorfeld schon gesagt werden das auf eine Funktionsprüfung verzichtet werden kann, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Gummidichtungen verbaut wurden und die Leitungen erfahrungsgemäß undicht sind. Jetzt sollte genau so vorgegangen werden wie in der Schutzzone III. An erster Stelle sollte die gründliche Reinigung der Anlage stehen. Daran schließt sich eine TV-Inspektion an. Sollte diese TV-Inspektion Schäden wie Rohrbruch, Scherbenbildung, eindringendes Bodenmaterial oder Grundwassereintritt aufzeigen, steht nämlich eine Reparatur / Sanierung der Abwasseranlage an. Nach dieser Grundsanierung wird die Funktionsprüfung als abschließender Check vorgenommen. 

 

Manchmal besteht auch die Möglichkeit auf eine TV-Inspektion zu verzichten und gleich eine Funktionsprüfung mit Wasser oder Luft durchzuführen. Dies betrifft vornehmlich neuere Gebäude, weil hier bereits detaillierte Informationen über den Leitungsverlauf vorliegen. Sind zudem keine Schäden oder angeschlossene Dränagen bekannt, kann hier gleich der zweite Schritt vor dem ersten gemacht werden. Dann muss nur im Falle, dass die Funktionsprüfung negativ ausfällt doch noch eine TV-Inspektion gemacht werden. 

Din 1986-30  Anlass der Prüfung in Wasserschutzgebieten

Wasserschutzgebiete der Schutzzone III

Bei der Schutzzone III  ist keine Funktionsprüfung mit Luft oder Wasser durchzuführen, hier reicht es aus wenn die Leitungen mit der Kamera bis in den letzten Winkel befahren werden. An erster Stelle sollte die gründliche Reinigung der Anlage stehen. Daran schließt sich eine TV-Inspektion an die auch dazu dient ein tragbares und langfristiges Sanierungskonzept erstellen zu können, wodurch letztlich auch Kosten eingespart werden. Sollte diese TV-Inspektion Schäden wie Rohrbruch, Scherbenbildung, eindringendes Bodenmaterial oder Grundwassereintritt aufzeigen, sind diese Schäden nach dem Bildreferenzkatalog des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen auszuwerten. Hieraus ergibt sich dann, wann welcher Schaden saniert werden muss. Sind bei der TV-Inspektion keine sichtbaren Schäden zutage getreten kann das Objekt als optisch dicht eingestuft werden.

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